Stoßwellentherapie – Therapieren mit Schall
Ob Sie es glauben oder nicht, Stoßwellen begegnen wir regelmäßig im Alltag. Schon seit Kindheit an haben wir etliche davon erlebt, ohne ein einziges Mal beim Orthopäden in Behandlung gewesen zu sein. Unglaublich? Stoßwellen sind nichts anderes als kurze Schallimpulse mit sehr hoher Energie. Oft werden Silvesterknaller als Beispiel genannt, aber denken Sie viel alltäglicher: Haben Sie damals auf dem Schulhof auch Ihr Trinkpäckchen oder Ihre Brottüte aufgepustet und dann mit einem Tritt auf dem Boden zerplatzen lassen? Dann haben Sie eine Stoßwelle erzeugt!
Bereits seit den 80er Jahren wurden Stoßwellen mit großem Erfolg zur Beseitigung von Nierensteinen eingesetzt. Gegen Ende der 80er Jahre haben sie auch im orthopädischen Bereich Einzug gehalten. Beispielsweise brachten Behandlungen mit Stoßwellen bei nicht heilenden Knochenbrüchen die erwünschte Kehrtwende. Danach folgten weitere erfolgreiche Behandlungen in niedrigeren Energiebereichen.Stoßwellen wirken von außen auf den Körper ein. Darum wird die Behandlung auch „Extracorporale Stoßwellentherapie“ (kurz: ESWT) genannt.
Welche Erkrankungen können mit Stoßwellentherapie behandelt werden?
Aufgrund der weitreichenden Forschungen werden seit Jahren immer wieder neue Anwendungsfelder hinzugewonnen, somit sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Selbst Schuppenflechte oder chronische Wunden (wie z.B. Ulcus cruris, oberflächliche Defekte nach Operationen) können mit Stoßwellen behandelt werden, um eine bessere Heilung zu erzielen. Am häufigsten und erfolgreichsten wird die Stoßwellentherapie allerdings bei folgenden Erkrankungen angewandt:
- Chronische Patellasehnenentzündung
- Chronische Achillessehnenentzündung
- Tennis- / Golferellbogen
- Nicht-heilende Knochenbrüche
- Fersensporn
- Hüftkopfnekrose oder andere Knochennekrosen
- Osteochondrosis dissecans
- Kalkschulter
- Chronische Schulterschmerzen
Wie sieht der Ablauf einer Stoßwellenbehandlung aus?
Der Arzt behandelt den erkrankten Bereich direkt mit dem Stoßwellenkopf. So werden die außerhalb des Körpers erzeugten Schallwellen direkt zu der Region geleitet, die behandelt werden muss. Normalerweise ist die Behandlung schmerzlos, so dass eine Betäubung nicht nötig ist. In der Regel werden pro Behandlung zwischen 1.500 und 2.000 Stoßwellenimpulse direkt im erkrankten bzw. schmerzhaften Areal abgegeben. Meistens sind mit der fokussierten Stoßwelle 1-3 Behandlungen mit mindestens einer Woche Abstand erforderlich.
Bei besonders hartnäckigen Fällen oder bei Pseudarthrosebehandlung ist allerdings die sogenannte hochenergetische Stoßwellentherapie nötig. Nur bei dieser wird die ausreichende Tiefe bis in den Knochen erreicht, die die Knochenheilung aktiviert. Weil das schon recht schmerzhaft sein kann, wird diese Behandlung unter Kurznarkose durchgeführt, ähnlich der Narkose bei einer Magenspiegelung.
Was passiert durch die Stoßwelle?
Durch die Stoßwellen werden unter anderem auf Zellebene Mechanismen in Gang gesetzt, die zu einer Veränderung des Zellstoffwechsels führen. Dies beeinflusst zum einen die Schmerzleitung zum Rückenmark und aktiviert zum anderen die Selbstheilungskräfte des Körpers. Letzteres wird dadurch ausgelöst, in dem es unter anderem zu einer Ansammlung von Stammzellen in dem betroffenen Bereich kommt.
Nebenwirkungen sind bei der Stoßwelle keine bekannt. Es kann lediglich nach der Behandlung vorübergehend zu einer leichten Schmerzverstärkung kommen. Diese gibt sich aber relativ schnell wieder.
Werden die Kosten der Stoßwellentherapie übernommen?
Stoßwellentherapie lässt sich nur mit hohem personellen und apparativen Aufwand durchführen. Darüber hinaus ist ein hoher zeitlicher Behandlungsaufwand für den Arzt erforderlich. Dass es sich bei der ESWT um eine rein ärztliche Tätigkeit handelt, die nicht auf Hilfskräfte übertragen werden kann, sei an dieser Stelle besonders betont. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Privatärztlichen Gebührenordung GOÄ unter Berücksichtigung der Festlegungen und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der DIGEST. Privatversicherungen werden unter Zugrundelegung ihrer Vertragsbedingungen in der Regel die Kosten übernehmen, hierzu sind sie in einem in ähnlicher Sache ergangenen Urteil des BGH (Bundesgerichtshofes) ausdrücklich verpflichtet worden (AZ: IV ZR 278/01 vom 12.3.03).
Fazit: Die Stoßwellentherapie ist ein nahezu risikoloses Verfahren und obendrein sehr erfolgreich bei einer Vielzahl orthopädischer Krankheiten. Viele Operationen lassen sich mit dieser Therapieform vermeiden.